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Wir warten Ihre Toranlagen.

Die Prüfung eines Tores wird von der Berufsgenossenschaft

vorgeschrieben, siehe BGR 232, ehem ZH 1/494 und der UVV.

Zusätzlich zur Überprüfung führen wir gleich eine Wartung

durch, die den Werterhalt Ihrer Toranlage sichert!