Wir warten Ihre Toranlagen.
Die Prüfung eines Tores wird von der Berufsgenossenschaft
vorgeschrieben, siehe BGR 232, ehem ZH 1/494 und der UVV.
Zusätzlich zur Überprüfung führen wir gleich eine Wartung
durch, die den Werterhalt Ihrer Toranlage sichert!